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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Module und Modulprüfungen im FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit

Grundlegende Informationen zum Studieren der Module

  • Auf der hier verlinkten Seite der Fakultät 13 finden Sie Modulhandbücher und Studienverlaufspläne.
  • Die Module SFS1 und SFS2 werden von ALLEN Studierenden gleichermaßen studiert, auch von BK- und Gym/Ges-Studierenden.
  • Nicht alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig über Ihren Studienverlauf.
  • Egal, ob Sie Sehen als 1. oder 2. FS studieren - wir empfehlen Ihnen, das Studium des FS Sehen zeitlich so zu planen, als sei es Ihr erster Förderschwerpunkt!
  • Studieren Sie Gym/Ges? Aufgrund unserer Erfahrungswerte der vergangenen Jahre empfehlen wir Ihnen, ein zweites Fach zu studieren, da es ausschließlich mit Sehen als Fach schwierig werden könnte, eine Stelle zu finden.
  • Studienleistungen dürfen beliebig oft wiederholt werden, Modulabschlüsse dreimal.
  • Alle Angaben richten sich nach der neuen Prüfungsordnung LABG 2023. Studieren Sie nach einer älteren Prüfungsordnung und sind verwirrt wegen neu benannter oder eingerichteter Veranstaltungen, finden Sie an manchen Stellen Erläuterungen. Wenn Sie Fragen zu Einzelfall-Situationen haben, schreiben Sie gerne eine Mail an Regina Moritz.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Module und Modulprüfungen

Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (SFS 1)

Informationen

Zum Modul SFS 1 gehören

1.1 - Einführung in die Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung - Angebot: nur im WiSe

1.2 - Grundlagen des visuellen Systems - Angebot: nur im WiSe

1.3 - Das System der Brailleschrift und ihre Anwendung - Angebot: jedes Semester

Modulprüfung

Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur, die sich ausschließlich mit SFS 1.2 befasst. Sie dauert 60 Minuten und ist benotet.

Die Klausur wird jedes Semester angeboten, auch wenn der Kurs nur im WiSe angeboten wird! Um die Klausur schreiben zu können, müssen Sie aus dem Modul nur SFS 1.2 besucht haben. Damit der Modulabschluss angerechnet werden kann, müssen die beiden anderen Teile des Moduls (1.1 und 1.3) jedoch auch absolviert worden sein.

Wichtig zu wissen:

  • Die erbrachten Leistungen der Teile 1.1 und 1.3 werden intern verbucht und als Studienleistung an die PK gemeldet, sie werden NICHT im BOSS angezeigt.
  • Im BOSS können Sie NUR 1.2 einsehen. 
  • Zur Modulprüfung (=der Klausur) melden Sie sich im BOSS an.

 

Methodik und Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 2)

Informationen

Zum Modul SFS 2 gehören

2.1 - Visuelle Wahrnehmung diagnostizieren - Angebot: jedes Semester

2.2 - Pädagogische Grundfragen im FS Sehen - Angebot: nur im SoSe

2.3 - Fachdidaktik im FS Sehen - Angebot: nur im WiSe

Modulprüfung

Die Modulprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung oder Hausarbeit (Sie haben die Wahl!). Unsere Empfehlung: Die mündliche Prüfung!

Wichtig zu wissen:

  • Die erbrachten "sonstigen Modulleistungen" der Teile 2.1 und 2.3 werden intern verbucht und an die PK gemeldet, sie werden NICHT im BOSS angezeigt - hier können Sie NUR 2.2 anmelden und einsehen.
  • Alle Teile des Moduls müssen durchstudiert sein, bevor Sie sich für die Modulabschlussprüfung anmelden können.
  • Die mündlichen Modulabschlussprüfungen im Modul 2 sind in der Regel in der letzten Woche des Semesters, d. h. Ende März und Ende September jeden Jahres. Prüferinnen sind Prof. Dr. Sarah Weigelt und Dr. Katharina Limbach.
  • Studierende, die geprüft werden möchten, melden sich bitte spätestens bis Mitte Januar für die März- und bis Mitte Juli für die September-Prüfung per E-Mail bei Katharina Limbach an. Sie wird Sie dann mit weiteren Informationen versorgen. Diese Anmeldung ist für die fachinternen Planungen erforderlich und ersetzt nicht die ebenfalls erforderliche Anmeldung im BOSS. Auf Grundlage Ihrer Anmeldungen werden wir die Bewerberinnen und Bewerber auf die Prüfungsslots verteilen und Sie über Ihren Prüfungstermin informieren.
  • Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus zwei unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die sich aus zwei der drei im Modul besuchten Lehrveranstaltungen ergeben. Studierende, die weitere Fragen haben, melden sich bitte bei Katharina Limbach.
  • Hier finden Sie fachgebietsinterne Hinweise zur Modul-2-Prüfung [Stand: 08.04.2024]
  • Ankündigungen u.a. zu den Fristen der Modul-2-Prüfung finden Sie rechtzeitig unter Aktuelles.
  • Hier finden Sie demnächst auch eine ausfüllbare Datei mit einer Gliederungsvorlage (Arbeitsversion - wir profitieren von Ihren Rückmeldungen!) als Grundlage für die Gliederung der Modul 2 -Prüfung.

Unterricht, Förderung und Beratung im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 3)

Informationen

Zum Modul SFS 3 gehören

3.1 - Lehren und Lernen mit digitalen Medien im FS Sehen - Angebot: nur im WiSe

3.2 - Gemeinsames Lernen im FS Sehen - Angebot: nur im SoSe

3.3 - Aktuelle Themen im Kontext Schule im FS Sehen - Angebot: nur im WiSe ("Fachdidaktik Sachunterricht im FS Sehen") und im SoSe ("Frühförderung")

 

Übergreifende Themendächer (Bezeichnung für BK/GG in Klammern dahinter)

Erläuterungen weiter unten

3.4 - Beratung und Supervision (PG 1)

3.5 - Kooperation und Teamarbeit (PG 2)

3.6 - Inklusion, Vielfalt, Partizipation (PG 3)

-> Angebot: jedes Semester - aktuell nicht vom FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit!

Pflicht für Studierende mit Sehen als 1. FS:

3.7 - Diagnostik und Gutachtenerstellung (PG 4)

-> Angebot: jedes Semester - nicht vom FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit!

Wichtig zu wissen:

  • Die Veranstaltungen 3.1, 3.2 & 3.3 sind von allen Studierenden im Förderschwerpunkt Sehen verpflichtend zu belegen.
  • Wenn der Förderschwerpunkt Sehen als 1. Förderschwerpunkt gewählt ist, ist zusätzlich die Veranstaltung 3.7 "Diagnostik und Gutachtenerstellung" Pflicht. Dann studieren Sie die drei Veranstaltungen 3.1, 3.2, 3.3 UND 3.7 - letztere aber nicht bei uns.
  • Wenn der Förderschwerpunkt Sehen als 2. Förderschwerpunkt gewählt ist, muss aus den übergreifenden Themendächern 4 – 6 eine Veranstaltung belegt werden. Dann studieren Sie die drei Veranstaltungen 3.1, 3.2, 3.3 UND eine Veranstaltung aus 3.4-3.6 - letztere aber nicht bei uns.
  • Zur Erläuterung: Zum SFS 3 gehören Veranstaltungen, die nicht sehen-spezifisch sind. Das sind zum einen die sogenannten "Übergreifenden Themendächer" in 3.4-3.6. Studierte Inhalte hieraus werden dem 2. FS zugeordnet. Weiter gibt es die Pflichtveranstaltung 3.7, die von allen Studierenden aus dem 1. Förderschwerpunkt studiert werden muss. Die "Dächer" 3.4-3.6 sowie 3.7 gehören zwar zu Modul 3, sind aber keine förderschwerpunktspezifischen Veranstaltungen. Das Angebot kommt aus verschiedenen Fachgebieten. Diagnostik & Gutachtenerstellung (3.7)  wird zum Beispiel aus den Fachgebieten PD, UFO, LB und SEE angeboten. Angebote der Themendächer aus 3.4-3.6  finden Sie aktuell in den Fachgebieten KME, SEE, FF, LB und QM.
  • Da Sehen als 1. und 2. FS studiert werden kann, gibt es diese komplizierte Sachlage, die Sie alle mit Bravour verstehen und meistern werden
  • Studieren Sie BK? Dann studieren Sie nur einen als solchen bezeichneten Förderschwerpunkt und einen "Förderschwerpunkt der Wahl". Studieren Sie FS Sehen als "FS der Wahl", dann studieren Sie nur Modul 3 & brauchen die Infos zu Modul 4 nicht zu lesen.
  • Im BK und GG umfasst das Modul SFS 3 nur die Veranstaltungen zu 3.1, 3.2 und 3.3.. Die "Übergreifenden Themendächer" sind im PG-Modul ausgegliedert.
  • Studieren Sie nach einer älteren Prüfungsordnung, z.B. LABG 2016 und sind wegen der Änderungen in 3.1 total verwirrt? Kein Problem. Studieren Sie einfach 3.1 und 3.2 nach der neuen PO - die Inhalte sind nur anders verteilt. -Oder-  Haben Sie schon 3.2 nach der alten PO studiert, es fehlt Ihnen aber noch 3.1 - Sie möchten aber gerne noch diagnostische Inhalte nachstudieren, die vorher in 3.1 verankert waren, jetzt aber nicht mehr? Unsere Empfehlung: Dann studieren Sie ganz normal das neue 3.1 und dazu das neue 3.2 - dort sind diagnostische Inhalte in anderem Gewand verankert.

 

Modulprüfung

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung im Modul SFS 3 erfolgt über die Prüfungskoordination und das BOSS. Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Ihnen zugewiesenen Prüfenden aus unserem Fachgebiet rechtzeitig (i.e. spätestens 1 Woche vor der Prüfung) mit Ihrer Gliederung zu melden und sich Feedback einzuholen―gerne nach der hier verlinkten Gliederungsvorlage (Arbeitsversion - wir profitieren von Ihren Rückmeldungen!). Hintergrund: Wenn Sie ohne vorherige Absprache zur Prüfung erscheinen, legen die Prüfenden selbst spontan fest, welche Themen geprüft werden.

Sie finden im folgenden Dokument weitere In­for­ma­ti­onen und wich­ti­ge Hinweise zur Modul-3-Prüfung im Förderschwerpunkt Sehen. Sollten wei­tere Fra­gen aufkommen oder et­was unklar sein, melden Sie sich gerne bei dem*der jeweiligen Erstprüfer*in. 

Hinweise zur Modul-3-Prüfung  [Stand: Januar 2022]

Wichtig zu wissen:

  • Sie haben für die Modul 3-Prüfung die Wahl aus allen studierten Teilen des FS und können auch Diagnostik mit in die Prüfung nehmen - wenn Sie Sehen als 1. Förderschwerpunkt studieren. Studieren Sie den FS Sehen als 2. Förderschwerpunkt, so haben Sie für die Prüfung neben 3.1, 3.2 & 3.3 auch die Wahl aus 3.4, 3.5 oder oder 3.6, können jedoch nicht über Diagnostik geprüft werden.
  • Sollte ein Seminar zwei Dächern im PG-Bereich zwei "Dächern" zugeordnet werden, können Sie NICHT über dasselbe Seminar zweimal geprüft werden.
  • Sie können die Modul 3-Prüfung auch bereits ablegen, wenn noch nicht alle Pflichtbereiche studiert wurden. Das Modul ist jedoch erst absolviert, wenn die entsprechenden Studienleistungen aus den für Sie verpflichtenden Teilen verbucht worden sind.

Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 4)

Informationen

Zum Modul SFS 4 gehören

4.1 - CVI 1 - Angebot: jedes Semester

4.2 - CVI 2 - Angebot: jedes Semester

4.3 - entfällt im FS Sehen

Wichtig zu wissen:

  • Man muss 4.1. immer VOR 4.2. belegen.
  • Man kann 4.1 und 4.2 NICHT parallel belegen.
  • Inhalte können nicht nachgearbeitet werden.
  • 4.1 schließen Sie mit einer unbenoteten Studienleistung ab, für die Sie sich im BOSS anmelden müssen.
  • In 4.2 erbringen Sie über eine Gruppenarbeit eine Studienarbeit (Fallarbeit).
  • 4.2 schließen Sie mit der Modulabschlussprüfung ab (s.u.).
  • Studieren Sie BK? Dann studieren Sie nur einen als solchen bezeichneten Förderschwerpunkt und einen "Förderschwerpunkt der Wahl". Studieren Sie FS Sehen als "FS der Wahl", dann studieren Sie nur SFS 3 und NICHT zusätzlich SFS 4.

Modulprüfung

  • Für die Modulprüfung müssen Sie die Studienleistung aus 4.2 (=Fallarbeit in der Kleingruppe) erbracht haben.
  • Die Modulprüfung beinhaltet eine selbstständige Ausarbeitung zum Fall aus 4.2. Diese Hausarbeit schließt das Modul ab.
  • Für die Modulprüfung als Abschluss von 4.2 melden Sie sich im BOSS an.

Wichtig zu wissen:

  • Für die Hausarbeit müssen Sie sich, zusätzlich zu den Anmeldungen für die jeweiligen Studienleistungen, ebenfalls im BOSS anmelden.
  • Prüferinnen (ab SoSe 24): Sarah Weigelt und Carina Schücker.

Praxissemester in einem Förderschwerpunkt (FS Sehen)

Informationen

Zum Modul Praxissemester gehören

1. - Vorbereitungsveranstaltung - Angebot: im SoSe und WiSe

2. - Begleitveranstaltung zum Praxissemester - Angebot: im SoSe und WiSe

Wichtig zu wissen:

  • Die Vorbereitungsveranstaltung findet wöchentlich im Semester vor Antritt des Praxissemesters statt.
  • Die Begleitveranstaltung findet an drei Terminen während des Praxissemesters als Kompaktseminar statt und wird zentral vom DoKoLL geplant.
  • Studiert man Sehen als Erweiterungsfach oder 3. Fach, dann studiert man dort NUR die Vorbereitende Veranstaltung (3 LP) und füllt die anderen LP anders auf, z.B. durch PG-Seminare oder eine bislang nicht studierte Veranstaltung. 
  • Wichtige Hinweise finden Sie auf der Praxisphasen-Seite des DoKoLL.

Modulprüfung

Die Modulprüfung besteht aus dem Theorie-Praxisbericht, der die Begleitveranstaltung abschließt.