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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Module und Modulprüfungen im FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit

Grundlegende Informationen zum Studieren der Module

  • Auf der hier verlinkten Seite der Fakultät 13 finden Sie Modulhandbücher und Studienverlaufspläne.
  • Die Module SFS1 und SFS2 werden von ALLEN Studierenden gleichermaßen studiert, auch von BK- und Gym/Ges-Studierenden.
  • Nicht alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig über Ihren Studienverlauf.
  • Egal, ob Sie Sehen als 1. oder 2. FS studieren - wir empfehlen Ihnen, das Studium des FS Sehen zeitlich so zu planen, als sei es Ihr erster Förderschwerpunkt!
  • Studieren Sie den FS Sehen als Erweiterungsfach, benötigen Sie für das Modul "Praxissemester in einem Förderschwerpunkt" eine Ersatzleistung. Diese beinhaltet das Seminar zur Vorbereitung auf das Praxissemester im FS Sehen und ein PG-Seminar im FS Sehen.
  • Studieren Sie Gym/Ges? Aufgrund unserer Erfahrungswerte der vergangenen Jahre empfehlen wir Ihnen, ein zweites Fach zu studieren, da es ausschließlich mit Sehen als Fach schwierig werden könnte, eine Stelle zu finden.
  • Studienleistungen dürfen beliebig oft wiederholt werden, Modulabschlüsse dreimal.
  • Alle Angaben richten sich nach der neuen Prüfungsordnung LABG 2023. Studieren Sie nach einer älteren Prüfungsordnung und sind verwirrt wegen neu benannter oder eingerichteter Veranstaltungen, finden Sie an manchen Stellen Erläuterungen. Wenn Sie Fragen zu Einzelfall-Situationen haben, schreiben Sie gerne eine Mail an Regina Moritz.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Module und Modulprüfungen

Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (SFS 1)

Informationen

Zum Modul SFS 1 gehören

1.1 - Einführung in die Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung - Angebot: nur im WiSe

1.2 - Grundlagen des visuellen Systems - Angebot: nur im WiSe

1.3 - Das System der Brailleschrift und ihre Anwendung - Angebot: jedes Semester

Modulprüfung

Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur, die sich ausschließlich mit SFS 1.2 befasst. Sie dauert 60 Minuten und ist benotet.

Die Klausur wird jedes Semester angeboten, auch wenn der Kurs nur im WiSe angeboten wird! Um die Klausur schreiben zu können, müssen Sie aus dem Modul nur SFS 1.2 besucht haben. Damit der Modulabschluss angerechnet werden kann, müssen die beiden anderen Teile des Moduls (1.1 und 1.3) jedoch auch absolviert worden sein.

Wichtig zu wissen:

  • Die erbrachten Leistungen der Teile 1.1 und 1.3 werden intern verbucht und als Studienleistung an die PK gemeldet, sie werden NICHT im BOSS angezeigt.
  • Im BOSS können Sie NUR 1.2 einsehen. 
  • Zur Modulprüfung (=der Klausur) melden Sie sich im BOSS an.

 

Methodik und Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 2)

Informationen

Zum Modul SFS 2 gehören

2.1 - Visuelle Wahrnehmung diagnostizieren - Angebot: jedes Semester

2.2 - Pädagogische Grundfragen im FS Sehen - Angebot: nur im SoSe

2.3 - Fachdidaktik im FS Sehen - Angebot: jedes Semester

Modulprüfung

Termine der Prüfung

Die mündlichen Prüfungen finden immer zum Ende des Semesters, d.h. üblicherweise Ende März und Ende September statt. Prüferinnen sind Prof. Dr. Sarah Weigelt, Regina Moritz und Carina Schücker.

Die nächsten mündlichen Modulabschlussprüfungen im Modul SFS 2 sind am 23.03.2026. Studierende, die geprüft werden möchten, melden sich bis  30.01.2026 per Mail bei Carina Schücker an.  Für alle angemeldeten Studierenden bietet Carina Schücker am 03.02.2026 um 9 Uhr eine digitale Sprechstunde an.

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Modul-2-Prüfung

Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen Sie alle drei Seminare in dem Modul durchstudiert haben (SFS 2.1, 2.2 und 2.3). Beachten Sie dabei: Nur für die Veranstaltung SFS 2.2 sehen Sie im BOSS eine Studienleistung eingetragen, nicht für SFS 2.1 und auch nicht für 2.3. Für SFS 2.1 und 2.3 werden von uns Teilnahmelisten an die Prüfungskoordination geschickt und Ihre Teilnahme dort intern verbucht (was Sie leider im BOSS nicht sehen können). Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Teilnahme in SFS 2.1 oder 2.3 erfolgreich „intern verbucht“ wurde, so kontaktieren Sie bitte die Prüfungskoordination.

Sie müssen die Prüfung nicht in dem Semester machen, in dem Sie Ihr letztes Seminar im Modul 2 belegen, sondern können die Prüfung auch in einem Semester danach machen. Hier ein Beispiel: Sie belegen SFS 2.1. und 2.2. im Sommersemester 23 und SFS 2.3. im Wintersemester 23/24, dann müssen Sie nicht im Wintersemester 23/24, d.h. im März 2024 die Prüfung machen, sondern können dies auch erst im Sommersemester 2024, d.h. im September 2024 machen, oder sogar noch später.

Art & Inhalt der Prüfung

Bei der Modul-2-Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung (30 Minuten) in Präsenz. Studierende bis einschließlich BPO 2016 haben auch die Option, eine Hausarbeit (20-25 Seiten) zu schreiben, wovon wir allerdings abraten. Im Fachgebiet machen wir es so, dass die mündliche Prüfung sich inhaltlich nur auf zwei dieser Seminare fokussiert, zu denen Sie Schwerpunkte wählen können (nichtsdestotrotz müssen Sie alle drei Seminare belegt haben, um sich für die Prüfung anmelden zu können, siehe oben). 

Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus zwei unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die sich aus zwei der drei im Modul besuchten Lehrveranstaltungen ergeben. Studierende, die weitere Fragen haben, melden sich bitte bei Carina Schücker. Sie ist Ihre Ansprechperson im Fachgebiet für die Modul-2-Prüfungen.

Anmeldung zur Modul-2-Prüfung

Die Anmeldung zur Modul-2-Prüfung erfolgt doppelt: 

  1. Im BOSS: Wichtig als Prüfende Carina Schücker wählen
  2. Im Fachgebiet Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit: Mail an carina.schuecker@tu-dortmund.de

Bezüglich der BOSS-Anmeldung finden Sie Informationen zu den Anmeldezeiträumen auf den Internetseiten der Prüfungskoordination der Fakultät

Rehabilitationswissenschaften (Link: https://www.fk-reha.tudortmund.de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Pruefungskoordinatio n_NEU/index.html). Ohne die Anmeldung im BOSS können wir Sie nicht prüfen.

Für die Anmeldung im Fachgebiet Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit schreiben Sie bitte eine E-Mail an Carina Schücker (E-Mail-Adresse:

carina.schuecker@tu-dortmund.de). Die Anmeldung im Fachgebiet ist notwendig, da das Fachgebiet die Organisation der Prüfung übernimmt (d.h. die Terminvergabe und Organisation der mündlichen Prüfung, sowie die Beratung bezüglich der Hausarbeit).

Bitte beachten Sie: Wir setzen für die Anmeldung im Fachgebiet üblicherweise eine Frist, die früher endet als die Anmeldung im BOSS, weil sonst eine Prüfungsplanung nahezu unmöglich ist. Informationen zu den aktuellen Anmeldezeiträumen für die Modul-2-Prüfung finden Sie auf den Internetseiten unseres Fachgebiets unter Aktuelles (Link: https://sehen.reha.tu-dortmund.de/fachgebiet/aktuelles/news-zum-studium/ )

Abmeldung von der Prüfung

Die Stornierung einer Studien- bzw. Prüfungsleistung (Ausnahme Klausur) wird per Abmeldeformular (https://www.tu-dortmund.de/storages/tu_website/Dezernat_4/Dez._4.3/Allgem eine_Vordrucke/Abmeldung-alle.pdf) durchgeführt. Hier ist die Unterschrift der Prüferin / des Prüfers zwingend erforderlich. Das Abmeldeformular reichen Sie abschließend bei der zentralen Prüfungsverwaltung ein (Emil-Figge-Str. 61).

Wichtig zu wissen:

Hier finden Sie ein ausfüllbares Formular mit einer Gliederung als Grundlage für die Gliederung der Modul 2 -Prüfung. Nutzen Sie dieses gern.

 

Unterricht, Förderung und Beratung im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 3)

Informationen

Zum Modul SFS 3 gehören

3.1 - Lehren und Lernen mit digitalen Medien im FS Sehen - Angebot: nur im WiSe

3.2 - Gemeinsames Lernen im FS Sehen - Angebot: nur im SoSe

3.3 - Aktuelle Themen im Kontext Schule im FS Sehen - Angebot unseres FG: "Frühförderung bei Sehbeeinträchtigung & Blindheit" - jedes Semester

 

Übergreifende Themendächer (Bezeichnung für BK/GG in Klammern dahinter)

Erläuterungen weiter unten

3.4 - Beratung und Supervision (PG 1)

3.5 - Kooperation und Teamarbeit (PG 2)

3.6 - Inklusion, Vielfalt, Partizipation (PG 3)

-> Angebot: jedes Semester - aktuell nicht vom FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit!

Pflicht für Studierende mit Sehen als 1. FS:

3.7 - Diagnostik und Gutachtenerstellung (PG 4)

-> Angebot: jedes Semester - nicht vom FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit!

Wichtig zu wissen:

  • Die Veranstaltungen 3.1, 3.2 & 3.3 sind von allen Studierenden im Förderschwerpunkt Sehen verpflichtend zu belegen.
  • Wenn der Förderschwerpunkt Sehen als 1. Förderschwerpunkt gewählt ist, ist zusätzlich die Veranstaltung 3.7 "Diagnostik und Gutachtenerstellung" Pflicht. Dann studieren Sie die drei Veranstaltungen 3.1, 3.2, 3.3 UND 3.7 - letztere aber nicht bei uns.
  • Wenn der Förderschwerpunkt Sehen als 2. Förderschwerpunkt gewählt ist, muss aus den übergreifenden Themendächern 4 – 6 eine Veranstaltung belegt werden. Dann studieren Sie die drei Veranstaltungen 3.1, 3.2, 3.3 UND eine Veranstaltung aus 3.4-3.6 - letztere aber nicht bei uns.
  • Zur Erläuterung: Zum SFS 3 gehören Veranstaltungen, die nicht sehen-spezifisch sind. Das sind zum einen die sogenannten "Übergreifenden Themendächer" in 3.4-3.6. Studierte Inhalte hieraus werden dem 2. FS zugeordnet. Weiter gibt es die Pflichtveranstaltung 3.7, die von allen Studierenden aus dem 1. Förderschwerpunkt studiert werden muss. Die "Dächer" 3.4-3.6 sowie 3.7 gehören zwar zu Modul 3, sind aber keine förderschwerpunktspezifischen Veranstaltungen. Das Angebot kommt aus verschiedenen Fachgebieten. Diagnostik & Gutachtenerstellung (3.7)  wird zum Beispiel aus den Fachgebieten PD, UFO, LB und SEE angeboten. Angebote der Themendächer aus 3.4-3.6  finden Sie aktuell in den Fachgebieten KME, SEE, FF, LB und QM.
  • Studieren Sie BK? Dann studieren Sie nur einen  Förderschwerpunkt und einen "Förderschwerpunkt der Wahl". Studieren Sie FS Sehen als diesen "Förderschwerpunkt der Wahl", dann studieren Sie nur Modul 3 bei uns.
  • Im BK und GG umfasst das Modul SFS 3 nur die Veranstaltungen zu 3.1, 3.2 und 3.3.. Die "Übergreifenden Themendächer" sind im PG-Modul ausgegliedert.
  • Studieren Sie nach einer älteren Prüfungsordnung, z.B. LABG 2016 und sind wegen der Änderungen in 3.1 total verwirrt? Kein Problem. Studieren Sie einfach 3.1 und 3.2 nach der neuen PO - die Inhalte sind nur anders verteilt. -Oder-  Haben Sie schon 3.2 nach der alten PO studiert, es fehlt Ihnen aber noch 3.1 - Sie möchten aber gerne noch diagnostische Inhalte nachstudieren, die vorher in 3.1 verankert waren, jetzt aber nicht mehr? Unsere Empfehlung: Dann studieren Sie ganz normal das neue 3.1 und dazu das neue 3.2 - dort sind diagnostische Inhalte in anderem Gewand verankert.

Modulprüfung

Termine der Prüfung

Die mündlichen Prüfungen sind meist am Ende der Vorlesungszeit: Ende Januar und Ende Juli.

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Modul-3-Prüfung

Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen Sie mindestens zwei Seminare im Modul 3 belegt haben (Auswahl siehe oben). Die Prüfung behandelt inhaltlich zwei Seminare, die Sie selbst wählen können. Sie entscheiden sich entweder für zwei Seminare aus dem Förderschwerpunkt Sehen oder für eins aus dem Förderschwerpunkt Sehen und eins aus dem übergeordneten PG-Bereich, falls Sie diesen studiert haben. Wenn Sie ein Seminar aus dem PG-Bereich wählen, können Sie sich in demselben Seminar nicht nochmal prüfen lassen (z.B. in Kombination mit Ihrem anderen Förderschwerpunkt). Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie für die Anmeldung zur Prüfung erst zwei Seminare im Modul 3 belegt haben müssen, so müssen Sie am Ende des Studiums alle drei Seminare im Modul 3 belegt haben, um das Studium abschließen zu können. In allen drei Seminaren müssen Sie Studienleistungen ablegen, die Pflicht sind.

Anmeldung zur Modul-3-Prüfung

Erstens melden Sie sich bei der Prüfungskoordination per Anmeldeformular für die "3er/PG Modulprüfung" an. Auf der Webseite (https://reha.tu-dortmund.de/studium/pruefungen/) finden Sie sämtliche relevanten Informationen zur aktuellen Prüfungskohorte und das Anmeldeformular. Bei dieser Anmeldung geben Sie an, ob Sie nur im Förderschwerpunkt oder zusätzlich im PG-Bereich geprüft werden möchten und können zugleich Wünsche für ihre*n Erstprüfer*in äußern. Anschließend erfolgt die Zuteilung von Termin und Prüfer*in durch die Prüfungskoordination, die Ihnen per Mail mitgeteilt wird. Nachdem die Zuteilungen veröffentlicht sind, beginnt der verpflichtende Anmeldezeitraum im BOSS-System. Hier melden Sie sich für die Prüfung unter dem Ihnen zugeteilten Erstprüfenden an. 

Ablauf nach Prüfenden-Zuteilung: Vorbereitung und Unterlagen
  • Wenn beide Prüfer*innen aus dem Fachgebiet Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit komme, wenden Sie sich mit Themenvorschlägen an Ihre*n Erstprüfende*n.
  • Kommt ein*e Prüfer*in aus einem anderen Fachgebiet, wenden Sie sich mit den Themenvorschlägen an beide Prüfer*innen.
  • Erstellen sie dazu einen ersten Gliederungsentwurf sowie eine Literaturliste. Nutzen Sie gerne die Gliederungsvorlage des FG Sehen, Sehbeeinträchtigung & Blindheit, die Sie auf der Webseite finden. Am Ende dieses Dokuments findet sich eine Beispielgliederung für einen ersten Eindruck.
  • Für die Literaturauswahl nutzen Sie pro Thema 5-10 Quellen. Als Quellen gelten wissenschaftliche Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge, etc. Nutzen Sie gerne aktuelle Studien oder Fachbeiträge passend zu Ihrem Thema. Wenn Sie Teile einer Monografie nutzen, geben Sie Seitenzahlen an (nicht weniger als 10 Seiten).
  • Einen ersten Gliederungsentwurf schicken Sie spätestens zwei Wochen vor der Prüfung an die Prüfende*n und erhalten darauf ein kurzes Feedback.
  • Die finale Gliederung senden Sie eine Woche vor dem Prüfungstermin an die Prüfende*n.
  • Möchten Sie Anschauungsmaterialien (z.B. Abbildungen, Diagramme, Testmaterial, Lehrmaterial) verwenden, sprechen Sie dies vorher mit den Prüfenden ab.
Ablauf der Prüfung

Der Modulabschluss im Modul-3-Prüfung ist eine digitale, benotete, mündliche Prüfung (30 Min.). Im Fachgebiet SSB fokussiert sich die mündliche Prüfung inhaltlich nur auf Ihre zwei Prüfungsseminare, aus denen Sie je ein Schwerpunktthema wählen. Entsprechend der Regelung stammt mind. eines der Prüfungsthemen aus den Bereichen SFS 3.1–3.3; ein Thema kann aus dem Modul SFS 3.4–3.7 (PG) gewählt werden. Sie können auch zwei Themen aus den Bereichen SFS 3.1–3.3 wählen, aber nicht zwei Themen aus PG. Sie bereiten Sie also zwei Themenbereiche vor, einen aus jedem Seminar. Sie dürfen die Gliederung während der Prüfung vorliegen haben und können anhand dieser, wenn Sie möchten, in Ihr Prüfungsthema einleiten. Weitere während der Prüfung zugelassene Materialien sind, wenn abgesprochen, Anschauungsmaterialien.

  • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Studierendenausweis zur Identifikation Ihrer Person vor Beginn der Prüfung bereit.
  • Sie werden zu Beginn der Prüfung gefragt, ob Sie thematisch in die Prüfung einführen möchten oder ob die/der Prüfende eine einleitende Frage stellen soll. Falls Sie eine Einleitung ins Thema vorbereitet haben, können Sie den Beginn des Prüfungsgespräches in Ihrem Sinne lenken.
  • Die mündliche Prüfung erfolgt im weiteren Verlauf als Prüfungsgespräch mit Fragen von Seiten der Prüfer*innen.
  • Für jeden Teil der Prüfung haben sie 15 Minuten Zeit.
  • Nach Ablauf der Zeit verlassen Sie den (Videokonferenz-)Raum und wechseln in den Warteraum und die Prüfer*innen diskutieren Ihre Note. Anschließend werden Sie wieder hineingebeten und bekommen Ihre Note mitgeteilt.
Abmeldung von der Prüfung

Die Stornierung einer Studien- bzw. Prüfungsleistung (Ausnahme Klausur) wird per Abmeldeformular (https://www.tu-dortmund.de/storages/tu_website/Dezernat_4/Dez._4.3/Allgemeine_Vordrucke/Abmeldung-alle.pdf) durchgeführt. Hier ist die Unterschrift der Prüferin bzw. des Prüfers zwingend erforderlich. Das Abmeldeformular reichen Sie abschließend bei der zentralen Prüfungsverwaltung ein (Emil-Figge-Str. 61).

Weitere Informationen
  • Detaillierte Informationen der Prüfungskoordination über den Anmeldezeitraum, die Prüfungstermine sowie weitere prüfungsrelevante Themen finden Sie unter der folgenden Adresse: https://reha.tu-dortmund.de/studium/pruefungen/  
  • Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Ihnen zugewiesenen Prüfenden aus unserem Fachgebiet rechtzeitig (i.e. spätestens 1 Woche vor der Prüfung) mit Ihrer Gliederung zu melden und sich Feedback einzuholen―gerne nach der hier verlinkten  Gliederungsvorlage. Hintergrund: Wenn Sie ohne vorherige Absprache zur Prüfung erscheinen, legen die Prüfenden selbst spontan fest, welche Themen geprüft werden. Sollten wei­tere Fra­gen aufkommen oder et­was unklar sein, melden Sie sich gerne bei dem*der jeweiligen Erstprüfer*in. 
  • Die Gliederung ist kein Bestandteil der Prüfungsleistung, ist aber wichtig für Ihre eigene Strukturierung der Prüfung und die Auswahl der Fragethemen seitens der Prüfenden. Ohne Gliederung dürfen wir Sie zwar prüfen, wählen dann aber Prüfungsinhalte selber aus.
  • Melden Sie einen bewilligten Nachteilsausgleich spätestens im Zuge der finalen Gliederungsabsprache bei uns an.
  • Sie haben für die Modul 3-Prüfung die Wahl aus allen studierten Teilen des FS und können auch Diagnostik mit in die Prüfung nehmen - wenn Sie Sehen als 1. Förderschwerpunkt studieren. Studieren Sie den FS Sehen als 2. Förderschwerpunkt, so haben Sie für die Prüfung neben 3.1, 3.2 & 3.3 auch die Wahl aus 3.4, 3.5 oder oder 3.6, können jedoch nicht über Diagnostik geprüft werden.
  • Sollte ein Seminar zwei Dächern im PG-Bereich zwei "Dächern" zugeordnet werden, können Sie NICHT über dasselbe Seminar zweimal geprüft werden.
  • Sie können die Modul 3-Prüfung auch bereits ablegen, wenn noch nicht alle Pflichtbereiche studiert wurden. Das Modul ist jedoch erst absolviert, wenn die entsprechenden Studienleistungen aus den für Sie verpflichtenden Teilen verbucht worden sind.

Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Sehen (SFS 4)

Informationen

Zum Modul SFS 4 gehören

4.1 - CVI 1 - Angebot: ab WiSe 25/26 im Block VOR Vorlesungsstart (gilt bis einschließlich SoSe 26)

4.2 - CVI 2 - Angebot: ab WiSe 25/26 regulär (gilt bis einschließlich SoSe 26)

4.3 - entfällt im FS Sehen

Wichtig zu wissen:

  • Man muss 4.1. immer VOR 4.2. belegen.
  • Man kann 4.1 und 4.2 NICHT parallel belegen.
  • Durch die neue Struktur, in der Sie CVI 1 "en bloc" vor dem Vorlesungsstart belegen können, können Sie CVI 1+2 in einem Semester durchstudieren. Sie müssen es allerdings nicht so handhaben und können CVI 1 und CVI 2 auf mehrere Semester verteilen. Diese Regelung gilt zunächst für WiSe 25/26 und SoSe 26!
  • Inhalte können nicht nachgearbeitet werden.
  • 4.1 schließen Sie mit einer unbenoteten Studienleistung ab, für die Sie sich im BOSS anmelden müssen.
  • In 4.2 erbringen Sie über eine Gruppenarbeit eine Studienarbeit (Fallarbeit).
  • 4.2 schließen Sie mit der Modulabschlussprüfung ab (s.u.).
  • Studieren Sie BK? Dann studieren Sie nur einen als solchen bezeichneten Förderschwerpunkt und einen "Förderschwerpunkt der Wahl". Studieren Sie FS Sehen als "FS der Wahl", dann studieren Sie nur SFS 3 und NICHT zusätzlich SFS 4.

Modulprüfung

  • Für die Modulprüfung müssen Sie die Studienleistung aus 4.2 (=Fallarbeit in der Kleingruppe) erbracht haben.
  • Die Modulprüfung beinhaltet eine selbstständige Ausarbeitung zum Fall aus 4.2. Diese Hausarbeit schließt das Modul ab.
  • Für die Modulprüfung als Abschluss von 4.2 melden Sie sich im BOSS an.

Wichtig zu wissen:

  • Für die Hausarbeit müssen Sie sich, zusätzlich zu den Anmeldungen für die jeweiligen Studienleistungen, ebenfalls im BOSS anmelden.
  • Prüferinnen (ab SoSe 24): Sarah Weigelt und Carina Schücker.
  • Wenn Sie beabsichtigen, zum nächstmöglichen  Zeitpunkt in den Vorbereitungsdienst zu wechseln, können Sie mit den Prüferinnen des Fachgebiets die dann geltenden engen Abgabe- und Bewertungsfristen verbindlich absprechen. Nutzen Sie dafür das hier verlinkte Formular zur Fristabsprache.

Praxissemester in einem Förderschwerpunkt (FS Sehen)

Informationen

Zum Modul Praxissemester gehören

1. - Vorbereitungsveranstaltung - Angebot: im SoSe und WiSe

2. - Begleitveranstaltung zum Praxissemester - Angebot: im SoSe und WiSe

Wichtig zu wissen:

  • Die Vorbereitungsveranstaltung findet wöchentlich im Semester vor Antritt des Praxissemesters statt.
  • Die Begleitveranstaltung findet an drei Terminen während des Praxissemesters als Kompaktseminar statt und wird zentral vom DoKoLL geplant.
  • Studiert man Sehen als Erweiterungsfach oder 3. Fach, dann studiert man dort NUR die Vorbereitende Veranstaltung (3 LP) und füllt die anderen LP anders auf, z.B. durch PG-Seminare oder eine bislang nicht studierte Veranstaltung. 
  • Wichtige Hinweise finden Sie auf der Praxisphasen-Seite des DoKoLL.

Modulprüfung

Die Modulprüfung besteht aus dem Theorie-Praxisbericht, der die Begleitveranstaltung abschließt.